Geschrieben von Roman Kupisch
Datum:
Seit dem 1. August gilt in Niedersachsen für bestimmte Personen eine Masernimpfpflicht. Die Stadt und der Landkreis Göttingen haben dafür eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Den Nachweis einer Impfung müssen vor allem Personen im Gesundheits- und Betreuungsbereich erbringen. Darunter zählen unter anderem Mitarbeiter in Krankenhäusern, in Reha-, Entbindungs- und Dialyse-Einrichtungen, Arztpraxen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, von Pflegediensten, und Rettungsdiensten sowie in Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten. Auch Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort untergebracht sind müssen ein Impfung nachweisen. Die Meldung erfolgt ausschließlich im Meldeportal MEBI-Niedersachsen, das unter www.mebi-niedersachsen.de zu erreichen ist. Die Meldung eines Nachweises muss spätestens bis zum 4. September 2022 erfolgen.