BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Göttingen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Göttingen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern als rechtskräftig bestätigt. Der Angeklagte hatte zuvor Revision gegen sein Urteil und die damit einhergehende Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten eingelegt. Er war unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern schuldig gesprochen worden. Zudem sah das Gericht als bestätigt an, dass der Angeklagte in mehreren Fällen kinderpornographische Schriften hergestellt hatte und sich mehrmals der sexuellen Belästigung schuldig gemacht habe. Darüber hinaus soll er in Kontakt mit dem Hauptangeklagten im „Lügde-Komplex“ gestanden haben.