Geschrieben von Jennifer Bullert
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Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat ein Ermittlungsverfahren gegen sechs Mitarbeitende des Primatenzentrums Göttingen (DPZ) eingestellt, gegen zwei von ihnen aber auch eine Geldauflage verhängt. Das gab sie nun bekannt. Es hatte der Verdacht bestanden, dass im Sommer 2020 sieben Weißbüschelaffen nicht umgehend nach Versuchen getötet worden waren, obwohl ihre Vitalfunktionen zu schlecht gewesen seien. Zudem habe es keine hinreichende Dokumentation darüber gegeben, weshalb 13 weitere Tiere nach Ende der Tierversuche getötet worden waren. Aus diesen Gründen hatte das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gestellt. Das Landesamt ist dafür zuständig, Tierversuche zu genehmigen. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, sei eine der beschuldigten Personen nicht an den Versuchen beteiligt gewesen, bei zwei Pathologinnen sei das Verfahren wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt worden. Eine Tierärztin und der Leiter der Forschungsgruppe müssen hingegen je 3.000 Euro Geldauflage an Tierschutzeinrichtungen zahlen. Damit wurde das Verfahren eingestellt. Das DPZ teilte unterdessen mit, dass es bereits Vorschläge entwickelt habe, um seine Dokumentation künftig zu verbessern.