Fretterode-Prozess: Auch Nebenklage legt Revision ein
Im Verfahren um den Angriff zweier mutmaßlicher Neonazis auf zwei Göttinger Journalisten in Fretterode hat nun einer der Nebenkläger Revision eingelegt. Bereits am Donnerstag, kurz nach Verkündung des Urteils, hatte die Staatsanwaltschaft die Revision angekündigt. Nun verkündete der Rechtsanwalt von einem der Opfer des Angriffes, dass sein Mandat ebenso in Revision gehen wird. Dem Opfer wurde im Zuge des Angriffes die Kamera entwendet. Das zuständige Landgericht Mühlhausen hatte in ihrem Urteil den Raub nicht als solchen anerkannt. Das milde Urteil löste letzte Woche eine Welle der Kritik aus. Auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Göttingen kritisierte das milde Urteil. Felix Schabasian vom AStA beklagte, dass der Richter keinen Angriff auf die Pressefreiheit erkennen wolle und damit Anhängern der rechten Szene signalisiere, sie könnten konsequenzenfrei tun, was sie wollten. Über die Revision entscheidet nun der Bundesgerichtshof.