Jugendleitercard-Inhaber können Ehrenamts-Vergünstigungen geltend machen
Inhaber der Jugendleitercard (Juleica) können ab sofort die Niedersächsische Ehrenamtskarte beantragen. Das gab die Stadt Göttingen bekannt. Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher amtlicher Ausweis für regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit. Zudem dient sie als Qualifikationsnachweis von Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Der Antrag auf die Niedersächsische Ehrenamtskarte kann nach erfolgreichen Abschluss eines Grundkurses gestellt werden. Die Ehrenamtskarte wird als Zeichen der Anerkennung verliehen, mit ihr sind aber auch praktische Nutzen verbunden. Inhaber der Ehrenamtskarte können landesweit bei rund 2.300 Unternehmen und Institutionen Vorteile geltend machen.