Unklarheit über Amtsantritt des Interimspräsidenten der Uni Göttingen
Der abgewählte Präsident der Universität Göttingen, Metin Tolan, hat einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen seine Entlassung gestellt. Das Verwaltungsgericht Göttingen soll nun prüfen, ob die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Entlassung wiederhergestellt wird. Eine Hauptklage gegen die Abberufung scheint jedoch bislang nicht eingereicht worden zu sein. Das niedersächsische Wissenschaftsministerium hatte verfügt, dass Tolan zum 15. Februar aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird. Bereits zum 1. März soll Axel Schölmerich als Interimspräsident die Leitung der Universität übernehmen. Das Ministerium sieht durch den Eilantrag keine Verzögerung: Man gehe weiterhin davon aus, dass Schölmerich wie geplant sein Amt antreten werde, teilte ein Sprecher mit. Ein konkretes Datum wurde jedoch nicht genannt.