Landgericht Göttingen verurteilt 59-jährigen Bauunternehmer wegen Steuerhinterziehung
Das Landgericht Göttingen hat einen Bauunternehmer aus Duderstadt wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Der 59-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er 50.000 Euro zahlen, unter anderem an eine gemeinnützige Einrichtung. Nach Angaben seines Anwalts hat er die hinterzogenen Steuern inzwischen an das Finanzamt zurückgezahlt. Der Unternehmer war in 14 Fällen wegen falscher oder unvollständiger Angaben schuldig gesprochen worden. Die mitangeklagte Ehefrau wurde freigesprochen – gegen sie erhärteten sich die Vorwürfe nicht.