Geschrieben von Anja Würfel
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In einem Grundsatzverfahren hat am donnerstag eine Familie aus Algerien, die seit 1993 in Deutschland lebt, vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel einen Erfolg erstritten. Das BSG hob eine Revision der Kläger auf und verurteilte den verklagten Landkreis Göttingen zur Verzinsung eines Nachzahlungsanspruchs. Der Anspruch in Höhe von etwa 780 Euro ergibt sich aus einer erfolgreichen Klage der Familie. Dabei wurde der Landkreis zur Zahlung von zunächst vorenthaltenen Grundsicherungsleistungen verpflichtet. Bisher lehnte der Landkreis jedoch die beantragte Verzinsung der Nachzahlung ab. Der Urteilsspruch in dem Grundsatzverfahren vor dem Bundessozialgericht hat Bedeutung für das gesamte Bundesgebiet. Durch die Klage wurde erstmals für den Rechtsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) festgelegt, dass eingeklagte und zuvor vorenthaltene Nachzahlungen zu verzinsen sind.