Polizei Göttingen schnappt gesuchten mutmaßlichen Gewaltverbrecher in der Innenstadt
Sendung: | Mittendrin Redaktion |
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AutorIn: | Jennifer Bullert |
Datum: | |
Dauer: | 04:11 Minuten bisher gehört: 450 |
Manuskript
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Die Gewalttat in Grone am vergangenen Donnerstag schlug hohe Wellen: Überregional berichteten die Medien über den Mord, der am helllichten Tag in der Straße „Zollstock“ geschah, und die damit einhergehende Fahndung der Polizei. Gesucht: Frank N., ein vorbestrafter 52-Jähriger. Am Freitagabend dann der Erfolg: In der Weender Straße in Göttingen erkannten Zeugen den Gesuchten und alarmierten die Polizei. Diese konnte den widerstandleistenden Mann festnehmen. Samstag wurde er einem Haftrichter vorgeführt. Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue zufolge machte der 52-Jährige dabei keine Angaben zu seiner Tat.
O-Ton 1, Frank-Michael Laue, 27 Sekunden
„Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zunächst einmal seine 44-jährige Bekannte getötet zu haben und zwar aus niedrigen Beweggründen und in grausamer Art und Weise. Dies führt dazu, dass wir den Tatvorwurf des Mordes erheben. Darüber hinaus ist die 57-jährige Dame, die der 44-Jährigen zur Hilfe kommen wollte, ebenfalls erheblich von dem Beschuldigten verletzt worden. Sie ist bedauerlicherweise diesen Verletzungen erlegen. Auch da wird dem Beschuldigten vorgeworfen, einen Mord begangen zu haben.“
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Bereits in der Vergangenheit war der Tatverdächtige in drei Fällen wegen Vergewaltigung verurteilt worden. 1985 erhielt er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, 1987 eine Jugendstrafe von fünf Jahren und 1994 wurde er zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Als Motiv für die Tat am vergangenen Donnerstag geht der Leiter des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Göttingen, Thomas Breyer, davon aus, dass sich Frank N. mehr von der Bekanntschaft mit der 44-Jährigen erhofft habe. Schon am 20. September dieses Jahres soll der 52-Jährige bei seiner Bekannten handgreiflich geworden sein, bestätigte Gerd Lewin, Polizeivizepräsident der Polizeidirektion Göttingen:
O-Ton 2, Gerd Lewin, 42 Sekunden
„Es gab dort aber keinen personalen Kontakt. Er hat auf dem Balkon entsprechend dort randaliert (…), hat dort Sachbeschädigung begangen. Den Ort hat er wieder verlassen. Es gab im Anschluss daran die polizeilichen Maßnahmen, die dort auch getroffen werden müssen. Es gab eine intensive Gefährderansprache (...). Er wurde entsprechend auch mit einem Platzverweis belegt und insgesamt wurde dieser Sachverhalt nach den Richtlinien, die es für diese Fälle gibt der häuslichen Gewalt, intensiv abgearbeitet. Diese Frage haben wir uns auch gestellt und haben das tatsächlich unabhängig noch einmal überprüfen lassen, ob das, was wir dort getan haben, umfänglich und richtig war. Im Ergebnis war es so, weil an dem Tage es keinen persönlichen Kontakt gegeben hat und es auch keine Gewalt gegen diese Frau festzustellen gab.“
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Während seiner rund eineinhalbtägigen Flucht von Göttingen über Elze Richtung Hannover erkundigte sich der 52-Jährige mehrmals über von Passanten geliehene Handys bei der Polizei über den Zustand seines 44-jährigen Opfers, teilte der Leiter der Polizeiinspektion Göttingen, Thomas Rath, mit. Das Verhalten des Tatverdächtigen sei daher nicht nachvollziehbar. Nach außen habe er der Polizei zufolge auch einen „aalglatten“ und „konformen“ Eindruck gemacht. Teil des Verfahrens und der Ermittlungen soll auch die Beurteilung seiner Persönlichkeit sein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, erklärte Oberstaatsanwalt Laue. Der Göttinger Polizeivizepräsident Lewin sagt rückblickend über den Einsatz:
O-Ton 3, Gerd Lewin, 23 Sekunden
„Es ist eine Angelegenheit, die wir im polizeilichen Erfolg bewerten müssen. Der Erfolg ist eingetreten. Es ist ein Erfolg auch der Kollegen und Kolleginnen, die intensiv mit viel Einsatz an dieser Fahndung gearbeitet haben. Es ist aber eben auch ein Erfolg der gesamten Medienarbeit. Und das sage ich gerne noch einmal: Ohne die Mithilfe der Bevölkerung, ohne die vielen Hinweise, hätten wir es trotz der vielen eingesetzten Kräfte vermutlich nicht so schnell geschafft.“
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Dass den Beamten der Zugriff in Elze nach einem Hinweis nicht gelang und Frank N. durch eine zerschlagene Scheibe aus dem von der Schaffnerin abgesperrten Zugabteil fliehen konnte, begründet Lewin damit, dass aufgrund zeitlicher Verläufe nicht sofort ausreichend Kräfte vor Ort sein konnten. Insgesamt fahndeten zwei Tage lang bis zu 200 Beamte nach Frank N.. Dem in Untersuchungshaft sitzenden Tatverdächtigen droht nun eine lebenslange Freiheitsstrafe.
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