Geschrieben von Jennifer Bullert
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Bis zum 30. April müssen Corona-Infizierte in Niedersachsen weiterhin zehn Tage in häusliche Isolation. Eine Freitestung ist frühestens nach sieben Tagen möglich. Das teilte das Niedersächsische Gesundheitsministerium heute mit. Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärte, dass sie für Mai aber mit kürzeren Isolationszeiten für Infizierte rechne. Ab dem 25. April sollen Verdienstausfälle zudem nur noch für infizierte Personen unabhängig vom Impfstatus erstattet werden. Wenn jedoch Kontaktpersonen ohne Auffrischungsimpfung in Quarantäne müssen, erhalten sie keine Lohnfortzahlung mehr. Behrens betonte, dass die Allgemeinheit nicht länger für die Kosten aufkommen solle, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht ausreichend haben impfen lassen. Ausgenommen von den Regelungen zum Verdienstausfall sind weiterhin Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Personen, die Kinder in Isolation bzw. Quarantäne betreuen. Sie erhalten auch weiterhin eine Lohnfortzahlung. Bislang haben nach Angaben des Landes nach heutigem Stand 63,7 Prozent der Menschen in Niedersachsen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Im Vergleich aller Bundesländer belegt Niedersachsen damit den vierten Platz.