Nach Femizid in Göttingen: Nebenklage sieht "niedrige Beweggründe" als weiteres Mordmerkmal
Seit Oktober steht ein 40-jähriger Mann wegen des Femizids an seiner Frau in Göttingen vor Gericht. Der Angeklagte soll seine 34-jährige Frau Anfang Mai in ihrer Wohnung in Grone ermordet haben. Die Staatsanwaltschaft beruft sich im Prozess auf einen Mord aus Heimtücke. Die Anwältin der Nebenklage, Helen Wienands, sieht indes noch ein weiteres Mordmotiv als erfüllt. Der Angeklagte soll nicht nur heimtückisch, sondern auch aus niederen Beweggründen getötet haben. Wielands stützt sich dabei einem Bericht der HNA zufolge auf ein Telefonat, in dem der Angeklagte seine Frau verängstigt und mit dem Tod bedroht haben soll. Das Telefonat hat das spätere Opfer offenbar heimlich mitgeschnitten. Die Anwältin der Nebenklage beantragte jetzt eine professionelle Übersetzung der Aufnahme, um das weitere Mordmerkmal zu überprüfen. Sie argumentiert, dass der Angeklagte seine Frau als seinen Besitz betrachtet habe und mit der Tat sein Besitzrecht ausüben wollte. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen niedrige Beweggründe dann vor, wenn das Tatmotiv „nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe“ und „besonders verwerflich“ ist.