Niedersachsens Umweltminister Wenzel bezieht Stellung zum Atomausstiegsurteil
Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel hat sich zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Klagen von Eon, RWE und Vattenfall gegen den Atomausstieg geäußert. Es hatte entschieden, dass die deutsche Regierung den Energiekonzernen, für zwischen 2010 und 2011 getätigte Investitionen in die Atomenergie, eine Entschädigung zahlen muss. Die Milliardensummen, die die Versorger gefordert hatten, werden sie aber nicht erhalten. Bis Ende Juni 2018 soll der Bund den Ausgleich für die Investitionen regeln. Für Wenzel bestätige das Urteil die Verfassungsmäßigkeit des Atomausstiegs. Auch der erste Atomausstieg der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2002 werde nicht infrage gestellt, so der Göttinger Grünen-Politiker. Mögliche Entschädigungen könnten sich demnach nur auf Strommengen beziehen, die wegen der endgültigen Entscheidung zum Atomausstieg im Jahr 2011 möglicherweise nicht mehr produziert werden können. Das dürfte im Fall des Falles eine sehr übersichtliche Summe sein. Der Kern der Klage wurde zurückgewiesen.