Landkreis Göttingen sucht weiterhin nach Jugendschöffen
Der Landkreis Göttingen sucht weiterhin nach Jugendschöffen, vor allem in den Amtsgerichtsbezirken Hann. Münden und Osterode. Diese fungieren als Vertreter des Volkes bei der Rechtsprechung in Strafsachen. Trotz eines ersten Aufrufs im Februar gibt es in den beiden Amtsgerichtsbezirken bisher noch keine ausreichende Bewerberzahl für den Zeitraum 2019 bis 2023. Im Amtsgerichtsbezirk Göttingen fehlen zudem noch männliche Bewerber. Neben sozialer Kompetenz müssen Jugendschöffen in der Jugenderziehung erfahren sein und Aspekte wie Beweise, Zeugenaussagen oder Gutachten in die Entscheidungsfindung miteinbeziehen. Voraussetzung ist zudem die deutsche Staatsbürgerschaft, eine ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache und ein Alter zwischen 25 bis 69 Jahren zum Stichtag 01. Januar 2019. Am 13. Juni will der Jugendhilfeausschuss die Vorschlagsliste beschließen. Bewerbungen sind bis zum 22. Mai beim Landkreis Göttingen möglich.