Geschrieben von Benita Heukamp
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Im Prozess um die in Friedland getötete Liana K. wird in der kommenden Woche ein Urteil gesprochen. Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Beschuldigten Mohammed A. gemäß §63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Oberstaatsanwalt Andreas Buick sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Demnach habe der Beschuldigte die Arg- und Wehrlosigkeit der 16-jährigen Liana K. ausgenutzt. Schuldfähig sei Mohammed A. in den Augen der Staatsanwaltschaft durch seine paranoide Schizophrenie jedoch nicht. Die Nebenklage hingegen sieht den Angeklagten in seinem Unrechtsbewusstsein und damit auch in seiner Schuldfähigkeit nicht beeinträchtigt. Sie hält eine Verurteilung wegen Mordes – unter Umständen zusätzlich zur Heimtücke auch aufgrund der Grausamkeit und unter Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels – für möglich. Die Verteidigung plädiert mangels ausreichender Beweise und erwiesener Tatsachen auf einen Freispruch. Mohammed A. muss sich seit mehreren Monaten vor dem Göttinger Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass er am 11. August 2025 die 16 Jahre alte Liana K. am Bahnhof in Friedland gegen einen einfahrenden Güterzug geschubst hat. Dabei erlitt sie so schwere Kopfverletzungen, dass sie augenblicklich gestorben ist. Die Urteilsverkündung findet am 29. April um 13:00 Uhr vor dem Göttinger Landgericht statt.