Göttingen beschließt Regeln für den „Bau-Turbo" – mit Einschränkungen
Der Göttinger Stadtrat hat festgelegt, wie das Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in der Stadt angewendet werden soll. Der sogenannte Bau-Turbo soll Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen, um schneller neuen Wohnraum zu schaffen. Die Stadt hat den gesetzlichen Spielraum genutzt, um eigene Kriterien zu setzen. Das Instrument gilt nur für Vorhaben im Innenbereich, die tatsächlich neue Wohneinheiten schaffen. Grünflächen und Gewerbegebiete sind ausgenommen. Ab zwölf Wohneinheiten ist ein fester Anteil an Sozialwohnungen Pflicht. Die Einschränkungen sind bewusst gewählt – und das aus gutem Grund. Denn die Stadtverwaltung selbst dämpft die Erwartungen: Hohe Baukosten und schwierige Finanzierungsbedingungen würden auch weiterhin bremsend wirken. Der Bau-Turbo ist zudem nur bis Ende 2030 befristet. Ob das Instrument tatsächlich zu spürbarem Wohnungsbau in Göttingen führt, bleibt damit offen.